114.000 exzellent ausgebaute Kilometer an Straßennetz, von der Gemeindestraße bis zur Autobahn, laden dazu ein, Österreich bequem mit dem
Auto zu erkunden. Vielerorts erwartet die Autofahrer ein einmaliges Bergpanorama, das für ein entspanntes Fahrgefühl sorgt.
Auch Durchreisende – etwa auf dem Weg nach Ungarn – genießen die Freiheit größtmöglicher Mobilität, die Österreich Urlaubern bietet, die mit dem eigenen Auto unterwegs sind.
Wer einen Abstecher nach Wien plant, sollte wissen, dass einige Bezirke flächendeckend als Kurzparkzonen gelten. Einen entsprechenden Hinweis finden Sie nur im Einfahrtsbereich des jeweiligen Bezirks – achten Sie also unbedingt auf die Beschilderung oder lassen Sie das Auto in den Randbezirken stehen und fahren Sie mit Taxi oder Tram weiter.
Allgemein
Es besteht Warnwestenpflicht für alle Fahrzeuginsassen, wenn das Fahrzeug aufgrund einer Panne oder wegen eines Unfalls verlassen werden muss. Weiterhin müssen sich Warndreieck sowie Verbandskasten an Bord befinden.
Maut
In Österreich besteht auf Schnellstraßen und Autobahnen Vignettenpflicht. Vor Befahren einer solchen Straße hat der Fahrzeugführer dafür zu sorgen, dass eine entsprechende Vignette gut sichtbar innen an der Windschutzscheibe befestigt wird – Schilder erinnern an den Auffahrten an die kleinen Aufkleber („Pickerl“), die für diverse Gültigkeitszeiträume von 10 Tagen bis hin zu einem Jahr verfügbar sind.
Geschwindigkeitsbegrenzungen
Auch in Österreich wird innerorts 50 km/h gefahren; außerorts und auf Freiland- und Schnellstraßen liegt das Limit bei 100 km/h. Auf Autobahnen ist 130 km/h einzuhalten, wobei diese Geschwindigkeit auf gewissen Strecken wie beispielsweise der Brenner- oder der Inntalautobahn in den Nachstunden von 22 Uhr bis 5 Uhr um 20 km/h gesenkt werden muss. Achten Sie auf die Beschilderung!
Alkohol
Die Promillegrenze liegt regulär bei 0,5 Promille, vorausgesetzt der Fahrer ist seit mehr als 2 Jahren in Besitz eines Führerscheins. Ist dies nicht der Fall ist für ihn eine Grenze von 0,1 Promille verpflichtend. Bei Überschreiten werden Geldstrafen verhängt, auch Führerscheinentzug ist möglich.
Landesspezifische Besonderheiten
Wie in Italien gibt es auch in Österreich viele Bergstraßen, auf denen besondere Regeln gelten, weil Ausweichmöglichkeiten knapp sind. Ist ein Fahrzeug aufgrund einer „verfahrenen“ Verkehrssituation gezwungen, zurückzusetzen, damit der Verkehr wieder fließen kann, so muss der Verkehrsteilnehmer zurücksetzen, dem dies leichter möglich ist.
Bis zum 15. April müssen in Österreich Winterreifen bzw. Schneeketten verwendet werden, wenn die Straßenverhältnisse winterlich sind. Bedenken Sie dies insbesondere dann, wenn Ihre Reise Sie durch Höhenlagen führt, in denen das Tauwetter für gewöhnlich erst später einsetzt.
Vorsicht! Am Kreisverkehr haben die einfahrenden Autos Vorfahrt – jedoch wird in den meisten Fällen durch entsprechende Schilder angezeigt, dass das Vorfahrtsverhältnis umgekehrt wurde und die Fahrzeuge zuerst fahren dürfen, die sich bereits im Kreisel befinden.
Generell gilt, dass vorfahrtsberechtigte Fahrzeuge durch das Anhalten ihr Recht auf Vorfahrt einbüßen.