Nach Frankreich mit dem eigenen Auto? Diese Option ist für viele deutsche Urlauber das erste Mittel der Wahl. Das Land verfügt über ein gut ausgebautes, 8000 Autobahn-Kilometer umfassendes Straßennetz, das Reisenden die Fahrt zu allen beliebten Ferienzielen von der Mittelmeer- bis zur Atlantikküste bequem ermöglicht. Auch eine Rundreise durch Frankreich ist durch das dichte Netz an Straßen problemlos möglich und wird vor allem von kulturell interessierten Touristen gern in Erwägung gezogen.
Mit dem Auto nach Paris oder in andere große französische Städte wie Marseille oder Lyon zu fahren, ist dagegen weniger empfehlenswert, auch wenn diese Metropolen durchaus einen Besuch wert sind! Die Parksituation ist überaus angespannt und das Navigieren für Ortsunkundige alles andere als einfach. Die bessere Lösung lautet hier, in den Vorstädten zu parken und mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Innenstadt zu fahren.
Allgemein
Das Mitführen von Kennzeichen mit EU-Kennung, Warnweste und -dreieck ist verpflichtend.
Maut
Bis auf wenige Ausnahmen ist die Nutzung der Autobahnen in Frankreich gebührenpflichtig. Abgerechnet wird an Mautstationen nach gefahrener Strecke in bar oder per Kreditkarte.
Geschwindigkeitsbegrenzungen
Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten im gesamten französischen Straßennetz für alle Fahrer und Fahrzeuge. Innerorts gilt 50 km/h, außerorts 90 km/h, wobei Sie Schnellstraßen mit 90 km/h und Autobahnen mit 130 km/h befahren dürfen. Achtung: Bei schlechtem Wetter wie Regen werden die Begrenzungen noch einmal herabgesetzt! Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen drohen je nach Überschreitung und vorgegebenem Limit sofort zahlbare Geldbußen von mindestens 45 Euro. Übermäßige Geschwindigkeit (50 km/h oder mehr über der Geschwindigkeitsbegrenzung) kann den Einzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen.
Alkohol
Frankreich hat sehr strenge Gesetze, was Alkohol am Steuer betrifft. Die Grenze liegt bei 0,5 mg/ml. Wer mit Werten zwischen 0,5 und 0,8 mg kontrolliert wird, muss mit Sanktionen in Höhe von 135 Euro fürchten; bei noch mehr Alkohol im Blut ist mit bis zu 4.500 Euro und sofortigem Führerscheinentzug bzw. bis zu zwei Jahren Haft zu rechnen. Dem Fahrer ist es dann nicht gestattet, seine Reise fortzusetzen, bis der Alkoholgehalt im Blut wieder unter dem gesetzlichen Grenzwert liegt.
Landesspezifische Besonderheiten
Seit Juli 2012 muss ein Alkoholtestgerät mit dem Kennzeichen „NF“ (Norme Française) mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden. Dieses finden Sie in französischen Apotheken, Drogerien, Tankstellen oder Raststätten. Das Nichtmitführen eines solchen Tests wird aber derzeit nicht bestraft.